Sturmsicherheit
Sturmschäden und die Folgen - Wir von Alexander Baier aus Mehring sorgen für mehr Sicherheit.
Die Statistiken der letzten Jahrzehnte haben gezeigt, dass Stürme häufiger und heftiger auftreten und die Zahl der Versicherungsschäden drastisch zugenommen hat. In Deutschland gibt es jedes Jahr Warnungen vor Stürmen, die großen Schaden anrichten können. Herabfallende Teile stürzen auf Autos oder Gebäude und nicht immer ist Hauseigentümern klar, dass sie eine Mitschuld tragen, wenn sie nicht vorsorgen.
Wenn bei Sturm etwas von Ihrem Gebäude runterfällt und Schaden anrichtet, müssen Sie unter Umständen selber zahlen, wenn Sie für die Sicherheit Ihres Gebäudes nicht ausreichend Sorge getragen haben - auch wenn Sie versichert sind.
Ihr Gebäude muss regelmäßig einmal pro Jahr auf Gefahren geprüft werden, und zwar dann, wenn sie in einer sturmgefährdeten Gegend leben. So lautet ein aktuelles Gerichtsurteil von Anfang 2018 (LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 – 3 O 1102/16).
Gebäudezustand ist jährlich zu überprüfen!
LG Aurich, Urteil vom 19.01.2018 - 3 O 1102/16
- 1. Die ordnungsgemäße Unterhaltung eines Gebäudes erfordert eine regelmäßige Überprüfung des baulichen Zustands des Gebäudes auf alle Gefahren, mit denen nach der Lebenserfahrung zu rechnen ist.
- 2. Die Intensität und Häufigkeit richten sich dabei insbesondere nach der Lage und Nutzung des Gebäudes sowie der Schadensanfälligkeit seiner Konstruktion. Steht das Gebäude in einer Lage mit häufiger auftretenden starken Sturm- und Orkanereignissen ist eine zumindest jährliche Kontrolle der Gebäude und Dächer auf hinreichende Sturmfestigkeit erforderlich.
- 3. Eine Sichtprüfung des Daches anlässlich der Reparatur eines Dachfensters genügt der gebotenen regelmäßigen Überprüfung des baulichen Zustands des Daches nicht.
(Quelle: IBRRS 2018, 1433; IMRRS 2018, 0519)
Dach fachmännisch prüfen lassen
Vorsicht! Wer nun denkt, dass ein kurzer Check durch einen Handwerker ausreicht, der irrt. Ein Fachmann muss sich intensiv das gesamte Dach ansehen und begehen und z.B. Klammerungen und Vermörtelungen überprüfen.
Empfehlung: Wenn man der Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, muss man im Schadensfall damit rechnen, dass die Versicherung die Zahlung verweigern kann.
Sturmschäden – verschärfte Haftung bei herabstürzenden Bauteilen!
Für Sturmschäden an fremden Rechtsgütern oder Personen, z.B. durch herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume auf ein parkendes Auto oder Passanten, haftet die private Haftpflichtversicherung des Haus- bzw. Grundstücksbesitzers.
Galt bisher der Grundsatz, dass die Haftpflichtversicherung bereits bei Beaufort 8 in Anspruch genommen werden konnte, wurde dieser nach einer neueren Entscheidung des OLG Hamm aus dem Jahre 2010 dahingehend aufgeweicht, dass Dächer Windstärken bis Beaufort 12 standhalten müssen.
Es ist also vor dem Hintergrund dieser Entscheidung damit zu rechnen, dass private Haftpflichtversicherungen erst bei Sturmschäden ab Beaufort 12 in Anspruch genommen werden können bzw. private Haftpflichtversicherungen eine Schadensübernahme ablehnen.
Das OLG Hamm bemerkte sogar, dass allein schon das Alter eines Daches zur Neueindeckung verpflichten könne.
Die weitere gerichtliche Entwicklung bleibt abzuwarten.
Empfehlenswert ist aber, den Zustand des Bauwerks und des Grundstücks regelmäßig kontrollieren zu lassen. Im Schadensfall kann der Hausbesitzer durch regelmäßig vorgenommene Wartungen und ggfs. durch erfolgte Nachbesserungen durch einen Fachmann nachweisen, dass er seine Sorgfaltspflicht erfüllt hat.
Erhöhte Anforderungen an die Windsogsicherung von Dächern
Der Gesetzgeber und der ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) haben die zu erwartenden Windbelastungen für jede Region im Bundesgebiet definiert und die DIN-Vorschriften sowie das Regelwerk des ZVDH darauf ausgerichtet, dass Dächer mit Dachziegel- oder Dachsteindeckung durch eine größere Anzahl von Sturmklammern (Foto) gegen Windsog gesichert werden müssen.
Darüber hinaus müssen die Dachränder in Bereiche eingeteilt werden und insgesamt umfangreichere Berechnungen durchgeführt werden als früher. Gebäude in exponierter Lage, Gebäude mit einer Höhe über 25 m oder Hallendächer müssen zwingend von einem Fachplaner ausgearbeitet werden.
Verantwortungsvolle Hausbesitzer sollten die Vorschriften unbedingt beachten und die Sturmsicherheit ihres Daches regelmäßig von einem Fachmann überprüfen lassen.
Im Schadensfall, z.B. durch herabfallende Dachziegel, droht andernfalls sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Sturmschaden?
Welche Versicherung kommt dafür auf?
Mögliche Schäden, die durch einen Sturm verursacht werden können:
Herabfallende Dachziegel/Firstziegel
Beschädigung von Dachrinnen durch herabfallende Bauteile
Abknicken von Antennen
Fassadenbekleidungen werden beschädigt
Umstürzende Bäume
Fensterscheiben werden eingeschlagen, z.B. durch umgestürzten Baum
Schäden an Möbeln/Einrichtungsgegenständen, z.B. durch eingedrungenes Regenwasser infolge eines beschädigten Dachs
Private Haftpflichtversicherung | Sturmschäden an fremden Rechtsgütern (erst ab Windstärke > 12/13) |
Wohngebäudeversicherung (Sturmschaden ab Windstärke 8) | Sturmschäden am Haus durch umstürzende Bäume, Schornsteine, Masten |
Zusatzversicherung gegen Elementarschäden | Schäden durch Überschwemmungen, Hochwasser |
Hausratversicherung | Schäden am Inventar durch umstürzende Bäume Schäden am Inventar durch eingedrungenes Regenwasser als Folge eines Sturmschadens |
Glasbruchversicherung | Schäden an Glastüren und Fenstern |
Kaskoversicherung | Sturmschäden am Auto, z.B. durch herabfallende Äste, umgestürzte Bäume (in der Regel ist nur der Zeitwert versichert, nicht der Neuwert) |
Krankenversicherung/ Unfallversicherung | Verletzungen, die z.B. durch Unwetter verursacht wurden. Für dauerhafte Schäden kommt die Unfallversicherung auf. |
Haben Sie noch Fragen zum Thema Sturmsicherheit?
Ihr Team von Alexander Baier berät Sie gern.
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